Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vermietbedingungen:
A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel
1. Im Mietvertrag sind die bei Übergabe des Fahrzeugs bekannten Schäden erfasst. Der Mieter wird das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig auf weitere Schäden überprüfen und uns diese unverzüglich melden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten (beispielsweise das Fahrzeug nicht mit zu niedrigem Motoröl- oder Kühlwasserstand zu fahren) und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Unsere Fahrzeuge sind grundsätzlich Nichtraucher-Fahrzeuge.
3. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu einer voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR netto beauftragen.
4. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, werden wir dem Mieter für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff die Entgelte gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.
5. Ein öffentlicher Parkplatz ist freizugeben, sobald die maximal zulässige Parkdauer erreicht ist. Kosten, die wir aufgrund der Überschreitung der maximalen Standdauer entstehen, sowie evtl. bei uns anfallende Kosten für Bußgeldbescheide oder für die Inanspruchnahme von Abschleppdiensten, beispielsweise aufgrund von Falschparken, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl, Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
7. Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht keine Reservierungsbindung mehr.
8. Bis zu einer Stunde vor der, in der aktuellen Reservierung ausgewiesenen Abholzeit, ist eine Änderung der Buchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 25€ zzgl. einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglich gewählten Tarif und dem geänderten Tarif, möglich. Eine Umbuchung von einem Prepaid-Tarif zu einem Nicht-Prepaid-Tarif ist nicht möglich. Zudem kann der Anmiet- und/oder Rückgabeort nicht auf Orte außerhalb des bei Reservierung angegebenen Anmiet- und/oder Rückgabelandes umgebucht werden. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Mietvorauszahlung/Erstattung eines etwaigen Differenzbetrages erfolgt bei einer Änderung der Buchung nicht. Der Kunde kann eine Buchung vor der in der aktuellen Reservierung ausgewiesene Abholzeit stornieren. Im Falle einer schuldhaften Stornierung einer Reservierung zum Prepaid-Tarif ist der Mieter verpflichtet, einen pauschalierten Schadensersatz von 70€ zu leisten, es sei denn, der Mieter weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist. Stornierungen können per Telefon, E-Mail oder Whatsapp geschehen.
Vorzulegende Dokumente bei Fahrzeugabholung, Berechtigte Fahrer, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland
1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs, jeweils im Original, einen Personalausweis oder Reisepass, eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, deutsche Fahrerlaubnis sowie ein ab dem vereinbarten Rückgabedatum mindestens 30 Tage gültiges und von uns gemäß der Mietinformationen (einsehbar unter der Webseite akzeptiertes Zahlungsmittel vorlegen. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, sind wir berechtigt von der Buchung zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Darüber hinaus können für bestimmte Fahrzeugkategorien hinsichtlich Alters- und Dauer der Inhaberschaft der Fahrerlaubnis besondere Vorgaben bestehen welche auf der Website eingesehen sowie telefonisch erfragt werden können. Alle gültigen Führerscheine aus Deutschland werden akzeptiert wir behalten uns vor andere Führerscheine nicht zu akzeptieren
2. Bei Zweifel an der Identität des Mieters, der Gültigkeit dessen Fahrerlaubnis oder dessen Bonität sind wir berechtigt, eine Fahrzeugübergabe so lange zurückzuhalten, bis die bestehenden Zweifel an Identität, Fahrerlaubnis und Bonität zufriedenstellend vom Mieter gegenüber uns geklärt worden sind.
3. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Sofern das Fahrzeug von anderen als den vorgenannten Personen gefahren wird, fällt für jeden weiteren Fahrer die im Mietvertag angegebene Gebühr an. Bei Fahrzeugabholung ist die Vorlage des originalen Führerscheines etwaiger zusätzlicher Fahrer zwingend notwendig.
4. Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer im Inland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu haben sie alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.
5. Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten zugunsten und zulasten des berechtigten Fahrers.
6. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verwendet wird. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
• zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
• für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
• auf Rennstrecken,
• zur gewerblichen Personenbeförderung,
• zur Weitervermietung,
• zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
• zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
7. Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.
8. Je nach Fahrzeugkategorie und individueller Buchung ist eine Auslandsnutzung von Mietfahrzeugen für bestimmte Länder untersagt Die jeweils gültigen Beschränkungen sind im Mietvertrag angegeben.
9. Zuwiderhandlungen gegen eine bzw. Nichterfüllung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3.,4. oder 6. berechtigen uns zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages bzw. zu einem Rücktritt vom Mietvertrag. Ersatzansprüche des Mieters sind in einem solchen Falle ausgeschlossen. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der uns auf Grund der Verletzung einer der Bestimmungen gemäß den vorstehenden Ziffern 1., 2., 3., 4. oder 6. entsteht, bleibt unberührt.